Auslieferung von Attila Hildmann endlich beantragen!
Der wegen Volksverhetzung gesuchte antisemitische, rechtsextreme, Verschwörungsideologe Attila Hildmann wurde von Hobby-Ermittlern in Kartepe/Türkei aufgespürt. Als in Berlin Ermittlungen gegen ihn geführt wurden, erhielt er in mehreren Fällen interne Informationen von einem Justizmitarbeiter. Aufgrund dieser Informationen ist er in die Türkei geflüchtet. Seit 2021 ist deutschen Behörden bekannt, dass er neben der deutschen Staatsangehörigkeit keine türkische besitzt und somit nach Deutschland ausgeliefert werden kann. Außerdem haben Hobby-Ermittler dem deutschen Generalkonsulat in Istanbul und der Bundespolizei Hildmanns Adresse und das Nummernschild seines Autos mitgeteilt.
Ich frage die Bundesregierung warum bisher noch kein Auslieferungsersuchen beantragt wurde und was sie unternehmen wird um ihn einem rechtsstaatlichen Verfahren zuzuführen.
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Monat Oktober 2022, Arbeits-Nr. 22-10-0458)
Wieso wurde noch kein Auslieferungsersuchen des wegen Volksverhetzung gesuchten antisemitischen, rechtsextremen, Verschwörungsideologen Attila Hildmann beantragt, obwohl Medienberichten zufolge bereits seit 2021 den Bundesbehörden bekannt sein soll, dass er neben der deutschen Staatsangehörigkeit keine türkische besitzt (vgl. https://www.morgenpost.de/berlin/article236758019/attila-hildmann-tuerkei-entdeckung-stern-hildbusters.html) und Hobby-Ermittler das deutsche Generalkonsulat in Istanbul informiert und der Bundespolizei Hildmanns Adresse und das Nummernschild seines Autos mitgeteilt haben (vgl. https://www.stern.de/politik/deutschland/-stern–bericht–rechtsextremist-attila-hildmann-wohl-in-tuerkei-aufgespuert-32853652.html) und was werden die Bundesbehörden unternehmen, um ihn einem rechtsstaatlichen Verfahren zuzuführen?
Antwort der Bundesregierung
Die Frage der Stellung eines Auslieferungsersuchens liegt in der Entscheidungszuständigkeit der ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft, hier der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Zu auf Landesebene geführten Verfahren nimmt die Bundesregierung aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung grundsätzlich nicht Stellung. Daneben äußert sich die Bundesregierung nicht zu Einzelheiten von laufenden Rechtshilfeersuchen und Fahndungsmaßnahmen, um deren Durchführung nicht zu gefährden.
Unabhängig von dem konkreten Einzelfall stellt sich der Ablauf des Verfahrens in der Regel so dar, dass ein Auslieferungsersuchen von der zuständigen Ermittlungsbehörde erst dann gestellt wird, wenn der Staat, in dem sich die gesuchte Person aufhält, aufgrund eines Fahndungsersuchens oder eines Ersuchens um vorläufige Inhaftnahme mitteilt, die verfolgte Person gefunden oder inhaftiert zu haben.
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