Die Bundesregierung soll ihre Zusammenarbeit mit Menschenrechtsverbrechern in Bahrain sofort beenden!


Die Bundesregierung arbeitet in Bahrain mit einer Pseudo-Menschenrechtsorganisation zusammen, deren Vorsitzende selbst Menschenrechte verletzen sowie die Todesstrafe für Kritiker des Königs gefordert haben.

Die Kooperation mit dieser Organisation, die ganz offensichtlich nur ein Feigenblatt ist, um Menschenrechtsverstöße zu kaschieren, muss aufgekündigt werden. Wenn führende Funktionäre des Bahrain National Institute for Human Rights (NIHR) Oppositionellen mit der Todesstrafe drohen oder Arbeitsmigranten ausbeuten, zeigt das doch in aller Deutlichkeit, dass das NIHR Teil des Problems und nicht seiner Lösung ist. Eine wertebasierte Außenpolitik sollte die Zusammenarbeit mit echten Menschenrechtsgruppen suchen, nicht mit Handlangern des Regimes. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie jetzt Transparenz schafft und Details ihrer finanziellen Kooperation mit dem NIHR offenlegt.

 

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat September 2022, Arbeits-Nr. 22-09-0301.)

Welche Konsequenzen für die weitere Zusammenarbeit mit dem bahrainischen „National Institute for Human Rights“ (NIHR) und dessen finanzielle Förderung (vgl. https://mobile.twitter.com/GermanyBahrain/status/1569700897835335686) zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass der Vorsitzende des NIHR, Ali Al Derazi, als Eigentümer der Baufirma „Fundament SPC“ rund 150 Arbeitsmigrantinnen und -migranten bis zu acht Monate lang keinen Lohn gezahlt haben soll (vgl. https://www.migrant-rights.org/2020/06/prestigious-construction-company-in-bahrain-leaves-workers-in-despair/ ) und der stellvertretende Vorsitzende des NIHR, Khalid Al Shaer, in einem Tweet von April 2016 die Todesstrafe für Kritikerinnen und Kritiker des Königs von Bahrain, Hamad bin Isa al-Khalifa, forderte (siehe https://www.buzzfeed.com/alanwhite/un-torture-expert-says-britain-should-pressure-bahrain-to-al), dass weiterhin die Organisation NIHR laut Amnesty International nicht imstande ist, bei Menschenrechtsverletzungen wirksam Hilfe zu leisten (vgl. https://www.amnesty.org/en/latest/campaigns/2018/09/continuing-lack-of-adequate-medical-care-in-bahrain-prisons/) und der Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Folter sie als „nicht unabhängig“ und „nicht effektiv“ einschätzt (siehe https://atlas-of-torture.org/en/entity/ms0od89b07xtx8s4akwcrqkt9)?

Antwort der Bundesregierung

Das vom Auswärtigen Amt geförderte Projekt mit dem bahrainischen National Institute for Human Rights (NIHR) richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft. Ziel ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen von Workshops über die Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte zu informieren. Sie sollen dadurch verstärkt in die Lage versetzt werden, Verbesserungen im Hinblick auf die Menschenrechtslage einzufordern.

Die in den verlinkten Artikeln gemachten Aussagen liegen einige Jahre zurück und sind der Bundesregierung bekannt. Was darin dargestellt wird, widerspricht der Haltung der Bundesregierung zur Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten, zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern sowie zur Todesstrafe allgemein, deren Anwendung die Bundesregierung klar verurteilt. Die Bundesregierung thematisiert dies regelmäßig in bilateralen Gesprächen und es wird auch im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der Europäischen Union und Bahrain erörtert.

Die Bundesregierung ist gleichzeitig der Auffassung, dass sich eine Verbesserung der Menschenrechtspraxis von Regierungen nur durch einen ganzheitlichen Ansatz unter Berücksichtigung unterschiedlicher Akteure erreichen lässt. Hierzu zählt auch die kritische Auseinandersetzung mit regierungsnahen Menschenrechtsinstitutionen. Entsprechend wird die Bundesregierung auch weiterhin ihre Projektarbeit mit Akteuren vor Ort kritisch überprüfen.


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