Ressourcen und Befugnisse des Antiziganismus-Beauftragten


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat März 2022, Arbeits-Nr. 3/297.)

Mit welchen finanziellen Ressourcen und Befugnissen wird die Bundesregierung den Antiziganismus-Beauftragten bzw. dessen Arbeitsstab ausstatten (vgl. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/bundesregierungberuft- erstmals-antiziganismus-beauftragten-193920), und aus welchen Gründen wurde die Stelle des Antiziganismus-Beauftragten trotz der im Bundesministerium des Innern und für Heimat angesiedelten Nationalen Kontaktstelle zur Umsetzung der EU-Roma Strategie 2030 sowie des Beratenden Ausschusses für Fragen der deutschen Sinti und Roma dem Bundesfamilienministerium zugeordnet, ohne in dieser Frage zuvor den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zu konsultieren (vgl. https://zentralrat.sintiundroma.de/zentralrat-deutscher-sinti-und-roma-begruesst-diebenennung- des-beauftragten-der-bundesregierung-gegen-antiziganismus-und-fuerdas- leben-der-sinti-und-roma-in-deutschland/)?

 

Antwort der Bundesregierung

Die Entscheidung über die organisatorische Ansiedlung des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für die Belange der Sinti*ze und Rom*nja betrifft den Bereich der exekutiven Eigenverantwortung der Bundesregierung. Der Aufgabenzuschnitt des Amtes berührt den Zuständigkeitsbereich verschiedener Bundesressorts. Zum Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend besteht eine enge Verbindung u. a. über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und die hierüber geförderte Arbeit gegen Antiziganismus sowie die Strukturförderung von Amaro Drom e. V. als Jugendverband.

Der Antiziganismus-Beauftragte hat die Aufgabe, ressortübergreifend Maßnahmen gegen Antiziganismus sowie die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Strategie ‚Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!‘ auf Grundlage der zentralen Forderungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus zu koordinieren. Dazu gehören auch die Einrichtung einer Nationalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der EU-Roma- Strategie 2030 sowie der Aufbau einer zivilgesellschaftlichen Monitoring- und Informationsstelle zur Erhebung antiziganistischer Übergriffe. Auch wird der Antiziganismus- Beauftragte zentraler Ansprechpartner der Bundesregierung für die Sinti- und Roma-Communities sein, zu ihrem Schutz beitragen und ihre Belange unterstützen. Der Beauftragte ist bei allen ihn betreffenden Vorhaben zu beteiligen (§ 21 GGO). Die dem Beauftragten für seine Aufgaben bereitzustellenden Ressourcen befinden sich derzeit in Klärung, dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.


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