Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat November 2021, Arbeits-Nr. 11-301)

Frage für den Monat November 2021

Wieso hat der britische Journalist Matt Broomfield – Presseberichten zufolge auf Ersuchen von Deutschland – eine Einreisesperre für den Schengen-Raum erhalten (bitte so konkret wie möglich ausführen), und erhielt die Bundesregierung, vor dem Ersuchen, Informationen zu Matt Broomfield aus der Türkei (vgl. neues deutschland vom 29. November 2021: „Rojava-Berichterstattung unerwünscht“; bitte ausführen, von welcher staatlichen Stelle die Informationen kamen)?

Antwort der Bundesregierung

Das Frage- und Informationsrecht der Mitglieder des Deutschen Bundestages unterliegt verfassungsrechtlichen Einschränkungen und kann dadurch begrenzt sein, als dass in Ansehung des parlamentarischen Auskunftsrechts die Grundrechte Dritter gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) zu beachten sind (BVerfGE 147, 50, 141). Vor diesem Hintergrund muss nach erfolgter Abwägung die Beantwortung der Frage zur Wahrung der Grundrechte Dritter, hier das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Einzelnen (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 GG), unterbleiben. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt die Befugnisse des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfGE 103, 21, 33). Angaben darüber, ob, inwieweit und aus welchen Gründen eine „Einreisesperre“ im Sinne der Fragestellung bestünde, verletzt den Betroffenen in seinem Persönlichkeitsrecht. Das öffentliche Interesse an der Informationserteilung tritt vorliegend hinter diesen Erwägungen zurück. Nach Abwägung der verschiedenen Interessen kann ausnahmsweise auch keine Übersendung an die Geheimschutzstelle des Bundestages erfolgen, da das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch bei einer nur geringen Gefahr des öffentlichen Bekanntwerdens der gewünschten Angaben erheblich verletzt würde.

Unbeschadet dessen sind Erkenntnisse über die in der Fragestellung genannte Person im gegenständlichen Sachzusammenhang von türkischen Behörden nicht bekannt.


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