Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Oktober 2021, Arbeits-Nr. 10-270)

Frage für den Monat Oktober 2021

Welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung zu kurzfristig bereit gestellten Fördermitteln des Bundes für humanitäre Afghanistan-Projekte machen, die von nichtstaatlichen Projektträgern beantragt werden können (z.B.: Höhe der bereitgestellten und noch verfügbaren Mittel in diesem bzw. im kommenden Jahr, Antragsbedingungen und -fristen usw.), und inwieweit werden für 2021 nicht abgerufene Mittel auf das Folgejahr übertragen (bitte ausführen)?

Antwort der Bundesregierung

Als Reaktion auf die Zuspitzung der humanitären Krise in Afghanistan hat die Bundesregierung die Hilfe für humanitäre Zwecke im laufenden Jahr aufgestockt. 100 Millionen Euro sind internationalen humanitären Organisationen bereits zur Verfügung gestellt worden. Die Planungen für die Umsetzung eines gemeinsamen Krisenpakets des Auswärtigen Amtes (AA) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für Afghanistan mit einem Volumen von 500 Millionen Euro befinden sich kurz vor dem Abschluss. Die Mittel werden jeweils zur Hälfte von AA und BMZ umgesetzt. Nichtregierungsorganisationen werden an der Umsetzung der Mittel beteiligt.
Da die Mittel der humanitären Hilfe dem Jährlichkeitsprinzip unterliegen und an den jeweiligen Haushaltsplan gebunden sind, kann für das Jahr 2022 noch keine Aussage über die zur Verfügung stehenden Mittel getroffen werden.
Eine Übertragung der zur Verfügung gestellten Mittel der humanitären Hilfe auf das Folgejahr ist aus haushaltsrechtlichen Gründen bis zu einer Höhe von 10 Prozent möglich, jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant, da die Mittel aufgrund des hohen Bedarfs voraussichtlich vollständig verausgabt werden.


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