Rechte Hetze im Verfassungsgericht: der Sündenfall von Baden-Württemberg


Die Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg haben den AfD-Kandidaten Bert Matthias Gärtner in den Verfassungsgerichtshof gewählt. Die dafür nötigen 37 Ja-Stimmen im dritten Wahlgang kamen nicht alleine von der AfD, die gerade einmal 17 Sitze im Parlament hat. Weitere 77 Abgeordnete haben sich enthalten. Damit ist klar, dass der AfD Kandidat mit Stimmen und Enthaltungen von nahezu allen Fraktionen ins Amt gebracht wurde.

Dazu die Mannheimer Bundestagsabgeordnete und migrationspolitische Sprecherin Gökay Akbulut:

„Die Wahl von Gärtner in den Verfassungsgerichtshof ist mehr als nur ein Tabubruch – es ist der baden-württembergische Sündenfall. All die Beteuerungen nach der Wahl Kemmerichs in Thüringen wirken nun wie vorgeschoben, schließlich wurde die Wahl von Gärtner nicht nur mit 20 Ja-Stimmen aus den anderen Fraktionen ermöglicht, sondern auch mit 77 Enthaltungen. CDU und FDP kommen im Landtag gerade einmal auf 60 Stimmen. Das wirft Fragen in Bezug auf die Grünen auf. Diese betonen zwar, sie haben nicht mit Ja gestimmt, aber die vielen Enthaltungen müssen ja irgendwo herkommen. Die Aussage des Parlamentarischen Geschäftsführers Uli Sckerl (Grüne) spricht da Bände, wenn er auf eine „Nominierungs-Dauerschleife“ und dem damit verbundenen Ressourcenaufwand im Fall der Nichtwahl des AfD Kandidaten verweist.

Die Wahl der AfD an den Verfassungsgerichtshof ist ein weiterer Schritt in eine fatale Entwicklung. Wenn eine Partei, die Demokratie und Menschenrechte grundsätzlich missachtet, mehr und mehr normalisiert wird, dann ist das brandgefährlich. Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass die Wahl der AfD ins Verfassungsgericht ermöglicht wurde – ganz egal wie viele Ressourcen das auch binden mag!“

 

 


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