Meine Frage an die Bundesregierung
Schriftliche Fragen der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Mai
(Monat Mai 2021, Arbeits-Nr. 5-237)
Frage für den Monat Mai
„Was unternimmt die Bundesregierung konkret, damit die, unter Missachtung der Regelungen der Basler Konvention, illegal in die Türkei exportierten deutschen Plastikabfälle (Rechtsbruch statt Recycling | Greenpeace) umgehend zurückgeholt werden, und inwiefern wird die Bundesregierung von dem türkischen Umweltministerium gedrängt, damit die 400 Container mit deutschen Plastikabfällen, die Medienberichten zufolge, aktuell in türkischen Häfen lagern und nicht weiter verarbeitet werden können, zurückgeholt werden (https:,/WWW.milliyet.com.trigundem/almanyayla-cop-gerginligi-6506969 und https://www.greenpeace.de/sites/www.green-peace.dediles/publications/20210517-greenpeace-factsheet-plastikmuell-tu-erkeipdfi?
Antwort der Bundesregierung
Die Zuständigkeit für den Vollzug des Abfallrechts, und damit auch des Ab-fallverbringungsrechts, liegt bei den jeweils zuständigen Behörden der Bundesländer (die örtliche Behörde, in deren Gebiet eine Verbringung begann). Sie sind nach dem Abfallverbringtmgsgesetz u. a. für etwaige Zustimmungen zu Verbringungen, für Kontrollen und im Falle illegaler Verbringungen für deren Aufklärung und ggf die Bearbeitung von Rückführungen verantwortlich.
Über den beschriebenen Fall liegen der Bundesregierung daher keine Erkenntnisse aus eigener Zuständigkeit vor.
Falls Kunststoffabfälle illegal aus Deutschland in die Türkei exportiert wurden, können die türkischen zuständigen Behörden ggf. ein Rückholersuchen an die in Deutschland jeweils zuständigen Behörden der Länder stellen. Über entsprechende Rückholersuchen der Türkei ist der Bundesregierung nichts bekannt. Falls ein Rückholersuchen gestellt wird, ist es Aufgabe der zuständigen Behörden zu klären, ob eine illegale Verbringung vorliegt und wenn ja, wer diese zu verantworten hat. Die daraus folgenden Verpflichtungen und Kostenregelungen sind in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung und im Abfallverbringungsgesetz geregelt. Die Zeitung Milliyet berichtet zwar, dass „die Türkei“ an das Bundesumweltministerium geschrieben und es „unter Druck gesetzt“ habe. Ein solches Schreiben ist bislang jedoch nicht im Bundesumweltministerium eingegangen.
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