Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Fragen der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Mai

(Monat Mai 2021, Arbeits-Nr. 5-237)

Frage für den Monat Mai

„Was unternimmt die Bundesregierung konkret, damit die, unter Missach­tung der Regelungen der Basler Konvention, illegal in die Türkei exportier­ten deutschen Plastikabfälle (Rechtsbruch statt Recycling | Greenpeace) umgehend zurückgeholt werden, und inwiefern wird die Bundesregie­rung von dem türkischen Umweltministerium gedrängt, damit die 400 Con­tainer mit deutschen Plastikabfällen, die Medienberichten zufolge, aktuell in türkischen Häfen lagern und nicht weiter verarbeitet werden können, zu­rückgeholt werden (https:,/WWW.milliyet.com.trigundem/almanyayla-cop-gerginligi-6506969 und https://www.greenpeace.de/sites/www.green-peace.dediles/publications/20210517-greenpeace-factsheet-plastikmuell-tu-erkeipdfi?

Antwort der Bundesregierung

Die Zuständigkeit für den Vollzug des Abfallrechts, und damit auch des Ab-fallverbringungsrechts, liegt bei den jeweils zuständigen Behörden der Bun­desländer (die örtliche Behörde, in deren Gebiet eine Verbringung begann). Sie sind nach dem Abfallverbringtmgsgesetz u. a. für etwaige Zustimmun­gen zu Verbringungen, für Kontrollen und im Falle illegaler Verbringungen für deren Aufklärung und ggf die Bearbeitung von Rückführungen verant­wortlich.

Über den beschriebenen Fall liegen der Bundesregierung daher keine Er­kenntnisse aus eigener Zuständigkeit vor.

Falls Kunststoffabfälle illegal aus Deutschland in die Türkei exportiert wur­den, können die türkischen zuständigen Behörden ggf. ein Rückholersuchen an die in Deutschland jeweils zuständigen Behörden der Länder stellen. Über entsprechende Rückholersuchen der Türkei ist der Bundesregierung nichts bekannt. Falls ein Rückholersuchen gestellt wird, ist es Aufgabe der zuständigen Behörden zu klären, ob eine illegale Verbringung vorliegt und wenn ja, wer diese zu verantworten hat. Die daraus folgenden Verpflichtun­gen und Kostenregelungen sind in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung und im Abfallverbringungsgesetz geregelt. Die Zeitung Milliyet berichtet zwar, dass „die Türkei“ an das Bundesum­weltministerium geschrieben und es „unter Druck gesetzt“ habe. Ein solches Schreiben ist bislang jedoch nicht im Bundesumweltministerium eingegan­gen.


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