PM: Neue Erkenntnisse zum Aufenthalt verurteilter islamistischer Täter des Sivas-Massakers in Deutschland


[Türkçe /Türkisch] [Drucksache des Bundestages]

Zu ihrer eingereichten Kleinen Anfrage zum Aufenthalt verurteilter islamistischer Täter des Sivas-Massakers in Deutschland, erklärt die Bundestagsabgeordnete, Gökay Akbulut (DIE LINKE.):

„In Deutschland halten sich islamistische Täter auf, die in der Türkei zu Haftstrafen verurteilt wurden und davor geflüchtet sind.
Diese Täter haben einen pogromartigen Brandanschlag auf das Madımak Hotel zu verantworten. Dabei wurden 33 Menschen getötet, die dort zu einem alevitischen Kulturfestival in Sivas (Türkei) zusammenkamen.

Viele Fragen auf unsere Kleine Anfrage von 2019 (Bundestagsdrucksache 19/8761) zu diesen Tätern konnte (oder wollte) die Bundesregierung nicht beantworten. Dies hat zu Unverständnis und Verunsicherung in der alevitischen Community in Deutschland geführt. Die Bundesregierung hat damit gezeigt, dass sie diese islamistischen Täter nicht beobachtet. Weil wir mit der Antwort der Bundesregierung unzufrieden waren, haben wir weiter recherchiert und eine weitere Kleine Anfrage eingereicht. Bei der Recherche sind wir auf neue Erkenntnisse gestoßen, zu denen wir die Bundesregierung nun befragen.

Nach der uns vorliegenden gerichtlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 28.09.2006 sollte einer dieser Täter, Etem Ceylan (geb. 13.02.1971), in die Türkei abgeschoben werden. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen diese Entscheidung wurde durch Beschluss vom 12.12.2006, Az. A 12 S 12 abgelehnt. Jedoch wird Etem Ceylan (geb. 13.02.1971) immer noch in der Türkei gesucht und wurde bisher nicht festgenommen (vgl.: https://www.birgun.net/haber/23-yillik-dava-bitmedi-118498). Falls Etem Ceylan wirklich abgeschoben wurde, könnte dies in der Türkei zu einem Skandal führen. Denn das würde bedeuten, dass er bei der Wiedereinreise nicht festgenommen wurde, obwohl er offiziell in der Türkei gesucht wird. Das könnte bedeuten, dass er von den türkischen Behörden geschützt wird.“

Die Kleine Anfrage dazu hat die Drucksachen-Nummer: 19/25229


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