Meine Frage an die Bundesregierung


Mündliche Frage zum automatischen Informationsaustausch über Kontoinformationen (FKAustG) mit der Türkei

Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Oktober 2020 (schriftlich beantwortet)

(Monat 10 2020, Arbeits-Nr. 48)

Frage für den Monat Oktober

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Türkei den automatischen Informationsaustausch über Kontoinformationen (FKAustG), bis zum Ablauf der – um ein Jahr verlängerten – Frist, zum 31. Dezember 2020, nur für 54 Staaten (u.a. ist Deutschland ausgeschlossen) umsetzen wird (vgl.: Aussage von Zafer Sırakaya, AKP-Abgeordneter der Großen Nationalversammlung der Türkei, im türkischen Staatsfernsehen TRT Haber: https://youtu.be/qJxCOmiYnGE) bitte konkrete Maßnahmen/Konsequenzen auflisten)?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Türkei den automatischen Finanzkonteninformationsaustausch entsprechend der von ihr beim zuständigen Koordinierungsgremium des OECD-Sekretariats hinterlegten Notifizierungen durchführen wird. Zu den von der Türkei notifizierten Ländern und Gebieten zählt auch die Bundesrepublik Deutschland.

Der Finanzkonteninformationsaustausch ist bis zum Jahresende 2020 vorzunehmen. Schon deshalb besteht derzeit keine Veranlassung zu Konsequenzen von Seiten der Bundesregierung.


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