Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ganzheitlich reformieren!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wir debattieren heute über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz der Koalition und über einen Antrag der Grünen und der FDP zu diesem Gesetz.
Worum es hier geht wird durch den Titel nicht ganz deutlich:
Das Gesetz soll geschädigten Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern, indem es Musterverfahren wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen, etwa in Jahresabschlüssen oder Börsenprospekten, ermöglicht.
In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Verlängerung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, denn die Geltungsdauer wurde bis zum 31. Oktober 2020 befristet. Die Bundesregierung möchte jetzt lediglich die Befristung verlängern bis 31. Dezember 2023. Mehr hat sie hier nicht eingebracht.
Dabei gibt es viele inhaltliche Ansatzpunkte für eine Novellierung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Da waren sich auch die Sachverständigen in der Anhörung einig.
Natürlich muss das Gesetz verlängert werden! Da stimmen wir sowohl dem Antrag der Bundesregierung als auch dem Antrag der Grünen und der FDP zu.
Nicht zuletzt damit die Verfahren gegen Volkswagen, Porsche usw. weiterlaufen können
ABER
Das Gesetz sollte dauerhaft implementiert werden und nicht von einer zeitlichen Befristung zur nächsten entschieden werden.
Es geht darum auch für die Zukunft und dauerhaft Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen. Andere Länder sind hier schon viel weiter! Für uns als Linksfraktion ist das ganz wichtig!
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz sollte ergänzt werden und die Verfahren noch effizienter gestaltet werden. Ein wichtiger Aspekt ist die Beschleunigung der Verfahren.
Es kann nicht sein, dass die Verfahren teilweise so lange dauern, dass sie nicht mehr im Einklang mit der nach Art 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention einzuhaltenden Grenzen für ein faires Verfahren beendet werden können.
Wenn die Verfahren so lange dauern, dass eine gute Evaluation im Rahmen der Geltungsdauer des Gesetzes nicht möglich ist, weil die Befristung des Gesetzes schon abgelaufen ist, dann läuft etwas schief.
Dabei liegen Vorschläge für eine Beschleunigung auf dem Tisch:
- Unter anderem könnten die Verfahren beispielsweise komplett digital geführt werden
- Zugang zu den digitalen Akten für alle Parteien gewährleistet werden
Ein wichtiger Aspekt ist, dass es keine weiteren Insellösungen mehr geben darf, sondern ein ganzheitliches Konzept geschaffen wird.
Dabei ist vor allem wichtig, das klargestellt wird, in welchem Verhältnis das Musterverfahren im Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz und die „Musterfeststellungsklage“ gemäß Paragrafen 606 fortfolgende ZPO zueinander stehen.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit