Verlängerung des COVID19-Insolvenzaussetzungsgesetzes für zahlungsunfähige Unternehmen


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Sehr geehrter Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

wir stimmen heute über die Verlängerung des Insolvenzaussetzungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2020 ab.

Im März dieses Jahres haben wir dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Nun soll dieses Gesetz bis zum Ende des Jahres [An. Redaktion für überschuldete Unternehmen] verlängert werden.

 

Wir stimmen der Verlängerung zu, sagen aber auch deutlich: damit alleine ist es nicht getan!

Sechs Monate nach Beginn der Corona Krise  haben einige Lebens- und Arbeitsbereiche zu einer neuen „Normalität“ zurückgefunden – die Pandemie ist aber nicht überstanden. Mit den wieder steigenden Infektionszahlen können wir nur bedingt von einer verbesserten Ausgangslage sprechen.

Deshalb gilt umso mehr, Kleine und mittelständige Unternehmen in der Krise zu unterstützten. Doch das Krisenmanagement der Bundesregierung ist an dieser Stelle nicht vorausschauend.

Mit der Verlängerung des Gesetzes wird die drohende Insolvenzwelle nur verschoben. Ab Januar werden wir einen schlagartigen Anstieg von Insolvenzanmeldungen sehen. Und was dann?!

 

Dann werden nicht nur die Insolvenzgerichte überlastet sein, sondern wird auch die Bilanz von bis dahin gesunden Unternehmen in Mittleidenschaft gezogen. Eine Insolvenzflut droht letztlich auch die Stabilität des Bankensektors zu gefährden! So einen Domino Effekt müssen wir unbedingt vermeiden.

Dabei sollte doch das oberste Ziel sein, dass es gar nicht erst zu Insolvenzen von eigentlich lebensfähigen Unternehmen kommt, und vor allem nicht noch mehr Arbeitsplätze verloren gehen.

Die Unsicherheiten in der Veranstaltungsbranche, in der Gastronomie und in vielen weiteren Branchen sind groß. Es reicht nicht aus, darauf zu hoffen, dass sich Unternehmen bis Ende des Jahres von selbst erholen.

Stattdessen müssen erprobte Hilfsprogramme verlängert und gegebenenfalls ausgeweitet werden. Ein konkreter Weg um Zahlungsausfälle zu vermeiden, wäre Firmen bei der Rückzahlung von Krediten durch Streckung zu entlasten.

 

Darüber hinaus brauchen wir eine grundsätzliche Debatte darüber, welchen Beitrag der Staat zu einer Belebung der Wirtschaft leisten kann.

Der beste Schutz vor Insolvenzen ist ein Staat der investiert und die Menschen in den Mittelpunkt stellt. Höhere Löhne – insbesondere für systemrelevante Berufe, ein Pandemiezuschlag auf niedrige Renten und Hartz 4 – das ist das was viele Menschen brauchen!

All das wären Maßnahmen die die Kaufkraft und Konjunktur stärken. Das käme auch den von Insolvenz bedrohten Unternehmen zu Gute.

Wir haben an vielen Stellen gesehen, dass die Corona-Pandemie genau die Krisen verstärkt hat, die die Bunderegierung über Jahre vernachlässigt hat.

Statt einem weiter so, sollte die Bundesregierung in der Krise mehr Verantwortung übernehmen. Eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzanzeigepflicht muss mit staatlichen Corona-Hilfen einhergehen, die an konkrete Bedingungen geknüpft sind und sozial- und ökologisch verträgliches Wirtschaften fördern.

 


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