Meine Fragen an die Bundesregierung


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Juni

(Monat Juni 2020, Arbeits-Nr. 6/57)

Frage für den Monat Juni

Bis wann wird es eine Entscheidung über die Förderung bzw. Verlängerung der Mit­tel des BAMF bzw. AMIF für solche Projekte geben, die aktuell kurz vor Auslaufen der Projektfinanzierung stehen, deren Bewerbungsfrist auf Grund von der COVID-Pandemie mehrfach verschoben wurden und welche nach wie vor keinerlei Kennt­nisse über den Verfahrensstand der Bewerbung sowie Abbruch oder Verlängerung der Finanzierung der Projekte haben, wie bspw. nemsa.de (Vgl.: https://www.sued-deutsche.de/politik/migration-halle-saale-projekt-fuer-eltern-mit-migrationsgeschichte-vor-dem aus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200511-99-12816)?

Antwort der Bundesregierung

Die Frist zur Einreichung von Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung aus dem AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) wurde aufgrund der aktuellen Lage bedingt durch Covid-19 von ursprünglich sechs auf zehn Wochen verlängert. Die Ein­reichungsfrist wurde mithin vom 20. März 2020 auf den 17. April 2020 verschoben. Aufgrund der Einschränkungen, die in Verbindung mit Covid-19 ab Mitte März be­standen, diente die Fristverlängerung insbesondere den Antragstellenden, um eine vollständige Antragstellung – auch unter den geänderten Umständen – zu ermögli­chen.

Nach Ablauf der Antragsfrist erfolgte unverzüglich die Eröffnung des umfangreichen Auswahlverfahrens, welches jedoch keinen festen Fristen unterliegt. Aktuell befinden sich alle eingereichten Anträge in diesem Auswahlverfahren. So wurde mit der Durchführung der formellen Prüfung unmittelbar nach dem Ende der Ausschrei­bungsfrist am 17. April 2020 begonnen. Hieran schließt sich das umfangreiche mate­rielle Auswahlverfahren direkt an. Durch den sofortigen Beginn und mithin der zeitna­hen Durchführung des formellen sowie anschließend des materiellen Auswahlverfah­rens werden alle eingereichten Projektanträge schnellstmöglich bearbeitet. Um Projektantragsstellenden möglichst schnell Planungssicherheit zu geben, ist beabsich­tigt, diesen eine Zusicherung über die Förderung zukommen zu lassen, soweit ein Antrag erfolgreich aus dem Auswahlverfahren hervorgeht.

Die Entscheidung über eine Förderung aus dem AMIF im Rahmen der Aufforderung 2019 erfolgt nach Abschluss des Auswahlverfahrens. Insgesamt sind über 200 An­träge auf Projektförderung bei der EU-Fonds (AMIF) Zuständigen Behörde eingegan­gen.

Gemäß § 6 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des AMIF vom 4. September 2017 werden diese Zuwendungen als Projektförderung ge­währt. Mithin wird ausdrücklich nicht die Institution des Zuwendungsempfängers als solches gefördert. Folglich besteht kein Anspruch auf Fortführung eines Projektes und somit auf Vermeidung von Finanzierungslücken. Das für die Förderentscheidung maßgebliche erhebliche Bundesinteresse muss vielmehr im Rahmen des o.g. Aus­wahlverfahrens und im Vergleich zu den anderen Projektanträgen festgestellt wer­den, um eine Förderung zu begründen. Dies sichert den gleichberechtigten Zugang aller Bewerbenden zu den Fördermitteln des AMIF.

Soweit in einem laufenden Projekt, bspw. aufgrund der Covid-19-Pandemie, eine Projektverlängerung notwendig wird, ist dies grundsätzlich möglich. Soweit ein Zu­wendungsempfänger an die die EU-Fonds (AMIF) Zuständige Behörde entsprechend herantritt, kann in der Regel im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens eine sach­gerechte Lösung gefunden werden.


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