Schriftliche Frage
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat März 2020
(Monat März 2020, Arbeits-Nr. 3/450)
Frage für den Monat März
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsangehörige, die zum Teil sogar Vorerkrankungen der Lunge haben, aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ausnahmsweise jetzt schon nach Deutschland überstellt werden, auch wenn sie noch laufende Verfahren aus politischen Gründen haben (beispielsweise der Fall von E.D., der der Fragestellerin bekannt ist), da wie bekannt die türkischen Gefängnisse extrem überfüllt sind (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8484 bzw. https://anfdeutsch.com/aktuelles/tuerkei-anwaltsverbot-in-gefaengnissen-18135)?
Antwort der Bundesregierung
Bei der Überstellung zur Strafvollstreckung handelt es sich um ein förmliches Rechtshilfeverfahren, das nach Art. 3 des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983 des Europarats unter anderem eine rechtskräftige Verurteilung und die Zustimmung des Urteilsstaats erfordert. Eine Verpflichtung zur Überstellung begründet das Übereinkommen nicht.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen kann die Bundesregierung keine näheren Angaben zu einzelnen Haftfällen machen. Unabhängig davon betreuen die deutschen Auslandsvertretungen in der Republik Türkei deutsche Inhaftierte, sofern von diesen gewünscht, weiterhin konsularisch. Im Rahmen der konsularischen Betreuung wirken die Auslandsvertretung auf die Einhaltung internationaler Mindesthaftstandards und die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung hin. Die deutsche Botschaft in Ankara hat die türkische Regierung angesichts der Covid-19 Pandemie um Schutz der deutschen Inhaftierten, insbesondere von Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19 Krankheitsverlauf, gebeten.
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