Schriftliche Frage

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat März 2020

(Monat März 2020, Arbeits-Nr. 3/450)

Frage für den Monat März 

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsangehörige, die zum Teil sogar Vorerkrankungen der Lunge haben, aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ausnahmsweise jetzt schon nach Deutsch­land überstellt werden, auch wenn sie noch laufende Verfahren aus politischen Gründen haben (beispielsweise der Fall von E.D., der der Fragestellerin bekannt ist), da wie bekannt die türkischen Gefängnisse extrem überfüllt sind (vgl. Bundestags­drucksache 19/8484 bzw. https://anfdeutsch.com/aktuelles/tuerkei-anwaltsverbot-in-gefaengnissen-18135)?

Antwort der Bundesregierung

Bei der Überstellung zur Strafvollstreckung handelt es sich um ein förmliches Rechtshilfeverfahren, das nach Art. 3 des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983 des Europarats unter anderem eine rechts­kräftige Verurteilung und die Zustimmung des Urteilsstaats erfordert. Eine Verpflich­tung zur Überstellung begründet das Übereinkommen nicht.

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen kann die Bundesregierung keine näheren Angaben zu einzelnen Haftfällen machen. Unabhängig davon betreuen die deutschen Auslandsvertretungen in der Republik Türkei deutsche Inhaftierte, sofern von diesen gewünscht, weiterhin konsularisch. Im Rahmen der konsularischen Betreuung wirken die Auslandsvertretung auf die Einhal­tung internationaler Mindesthaftstandards und die Sicherstellung der gesundheitli­chen Versorgung hin. Die deutsche Botschaft in Ankara hat die türkische Regierung angesichts der Covid-19 Pandemie um Schutz der deutschen Inhaftierten, insbeson­dere von Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19 Krank­heitsverlauf, gebeten.

 


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