Meine Fragen an die Bundesregierung


Mündliche Frage zum türkisch-libyschen Memorandum of Unterstanding

Mündliche Fragen für den Monat Januar 2020

Frage 76

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das türkisch-libysche Memorandum of Understanding vom 27. November 2019 über die Abgrenzung ihrer maritimen Interessensphären im östlichen Mittelmeer ein völkerrechtswidriger Vertrag zulasten Dritter ist (vergleiche www.bundestag.de/resource/blob/678992/e6247b1311a73d6058a5d50ea7eb2682/WD-2-143-19-pdf-data.pdf), und wie gedenkt die Bundesregierung Griechenland, mit der Vertretung seiner nationalen Interessen, bilateral auf diplomatischem Weg oder auf europäischer Ebene im Rahmen der eigenen Handlungsmöglichkeiten zu unterstützen, damit die Türkei keine nach meiner Auffassung weiteren Völkerrechtsverstöße in dieser Angelegenheit begeht?

Antwort der Bundesregierung

In der zwischen der Türkei und Libyen geschlossenen Vereinbarung vom 27. November 2019 wird ein Seegebiet abgegrenzt, auf das auch Griechenland Ansprüche erhebt. Vor Abschluss der Vereinbarung haben die Türkei und Libyen weder Griechenland noch andere angrenzende Küstenstaaten konsultiert. Nach dem Seerechtsübereinkommen, aber auch nach Völkergewohnheitsrecht gilt, dass bei der Abgrenzung von sich gegenüberliegenden bzw. überlappenden Seegebieten eine an den Einzelfallumständen und der Billigkeit ausgerichtete, einvernehmliche Lösung anzustreben ist.
An dieser sind alle betroffenen Küstenstaaten zu beteiligen. Dies gilt auch für Inselstaaten und Festlandstaaten mit vorgelagerten Inseln. Im vorliegenden Fall ist eine Beteiligung nach Kenntnis der Bundesregierung nicht erfolgt.
Ohne vorherige Konsultation oder anderweitige Beteiligung des benachbarten Küstenstaates Griechenland und Herbeiführung einer einvernehmlichen Seegebietsabgrenzung entspricht die Vereinbarung nicht den völkerrechtlichen Erfordernissen.
So hat der Europäische Rat im Dezember auch in seinen Schlussfolgerungen festgestellt, dass das türkischlibysche Memorandum of Understanding VS – Vertraulich über die Abgrenzung der maritimen Hoheitsgebiete im Mittelmeer gegen souveräne Rechte dritter Staaten verstößt, nicht dem Seerecht entspricht und für Drittstaaten keine rechtlichen Wirkungen entfalten kann. Die Bundesregierung hat ihre Solidarität mit Griechenland in dieser Sache mehrfach ausdrücklich bekräftigt, auch bilateral in zahlreichen Gesprächen mit der griechischen sowie mit der türkischen Seite.

Antwort im Plenarprotokoll 29.01.2020 (S. 126/127)


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