Begrenzung von Managergehältern ist ein Muss


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Version Donnerstag, 14.11.2019 – 17.00 Uhr/ Stenoprotokoll?

 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute liegt uns erneut das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärs-Rechte-Richtlinie vor.

Wie wir in der ersten Lesung schon dargestellt haben, geht es unter anderem um mehr Transparenzpflichten und die Frage der Vergütung der Vorstände.

Die Koalition schreibt in ihrem Entwurf selbst:

Zur Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung sollen Rahmenregelungen für Vergütungssysteme geschaffen werden.

 

Dass dieses Ziel nicht ernstgenommen wurde zeigt sich unter anderem bei der Anhörung der Sachverständigen im Juni dieses Jahres.

 

Der Leipziger Prof. Dr. Tim Drygala bewertete die Umsetzung der Richtlinie als: „mutlos und „sie sei, was die Kompetenzen der Hauptversammlung angehe, übermäßig restriktiv“. „Eine Stärkung der Aktionärsrechte werde mit dem Entwurf möglichst vermieden.“

 

Was macht die Koalition?

Sie hat sich geeinigt.

Und Sie von der SPD feiern sich, dass sie eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder durchgebracht haben und ich zitiere sie jetzt Frau Högl: „der mitbestimmende Aufsichtsrat soll Vorstandsvergütungen der Höhe nach begrenzen“:

Ich sage ihnen ganz ehrlich: Sie glauben doch wohl nicht das der Aufsichtsrat hier seine Vorstandsmitglieder bei ihrer Vergütung beschränken wird?

Unserer Auffassung nach sollte es eine verbindliche Beschränkung für Managergehälter geben.

Die Gesamtbezüge eines Vorstandsmitglieds sollen nicht mehr als das Zwanzigfache eines einfachen Mitarbeiters betragen dürfen.

Dem wird man auch nicht gerecht, wenn man wie die Koalition jetzt beschlossen hat: der Hauptversammlung ein Recht einräumt die Vergütung weiter abzusenken.

Denn wir wissen doch, dass dies nur Pseudo Befugnisse sind, die nicht dazu führen werden, das der Vergütungsabstand, das so genannte „Manager to Worker Pay Ratio“ zwischen Vorstand und Belegschaft, sich signifikant zu Gunsten der Beschäftigten entwickeln wird.

Vorstände von DAX-Konzernen verdienen  heute etwa das Einundsiebzigfache, im Extremfall sogar das Hundertsechzigfache des Durchschnittsverdienstes ihrer Angestellten. Ein Verhältnis von Leistung, Haftung und Vergütung ist hier nicht mehr zu rechtfertigen.

Daran wird sich auch nichts ändern.

Man hätte hier die Möglichkeit gehabt, die Hauptversammlung mit echten Rechten zur Regulierung auszustatten und entsprechend des öffentlichen und gesellschaftlichen Drucks beim Vergütungsabstand ein Korrektiv zu einer gleichgerichteten Entgelterhöhung zu schaffen.

Die Koalition hätte hier einen Beitrag dazu leisten können, dass die Schere zwischen Arm und Reich nicht noch größer wird.

Dass hat sie mit diesem Gesetzentwurf jedoch nicht geschafft.

Deshalb müssen wir diese Koalition ablösen und für eine soziale Wende einstehen bei der alle Menschen im Mittelpunkt stehen und die Manager nicht das 232-fache, wie bspw. bei der Post AG, von dem verdienen, was ein einfacher Mitarbeiter bekommt.


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