Meine Fragen an die Bundesregierung


Mündliche Frage zu Inter­vention der Türkei in Nordsyrien als Verstoß gegen das Völker­recht

Mündliche Fragen für den Monat November

Frage  66

Inwieweit sieht die Bundesregierung die militärische Inter­vention der Türkei in Nordsyrien als Verstoß gegen das Völker­recht an, insbesondere vor dem Hintergrund, dass an der Seite des Präsidenten Recep Tayyip Erdogan kämpfende Milizen extralegale Hinrichtungen an Kurdinnen und Kurden begehen sowie deren Leichen schänden (vergleiche www.youtube.com/ watch?v=MFUWmlo0HJs), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der ehemaligen Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes, Carla del Ponte, (vergleiche www.reuters.com/article/us-syria-secu-rity-turkey-delponte/erdogan-should-be-prosecuted-over-sy-rien-offensive-ex-u-n-investigator-del-ponte-i-dUSKBN1X508S), Präsident Erdogan für die in seiner Verantwortung begangenen Kriegsverbrechen anzuklagen?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat die türkische Militäropera­tion wiederholt scharf verurteilt und mit Nachdruck ein sofortiges Ende des unilateralen türkischen Vorgehens in Nordsyrien gefordert. Die Bundesregierung hat sich schon mehrfach zum türkischen Vorgehen in Nordsyrien geäußert. Nach all dem, was wir derzeit zur Lage vor Ort wissen, können wir nicht erkennen, dass die aktuelle Si­tuation in Syrien eine gegen kurdische Gruppen gerich­tete Militärintervention völkerrechtlich legitimiert.

Die Berichte zu mutmaßlichen Völkerrechtsverletzun­gen durch syrische, von der Türkei unterstützte Milizen haben wir mit großer Sorge zur Kenntnis nehmen müssen. Eigene Erkenntnisse haben wir dazu nicht. Solche Taten, sollten sie sich bewahrheiten, verurteilen wir aufs Schärf­ste. Eine völkerstrafrechtliche Einordnung obliegt aller­dings unabhängigen Gerichten, denen die Bundesregie­rung nicht vorgreifen kann.

Die Bundesregierung setzt sich seit 2015 mit Nach­druck für einen Verweis der Gesamtsituation in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof ein, der jedoch am Veto Chinas und Russlands im Sicherheitsrat der Ver­einten Nationen scheitert.

 


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