Sicherheitsüberprüfungen Schutzsuchender in Italien und Malta
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gökay Akbulut, Martina Renner, Dr. André Hahn, Michel Brandt, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. (Drucksache 19/13863)
Sicherheitsüberprüfung Schutzsuchender
Die Verteilung von aus Seenot geretteten Menschen hat in den letzten Wochen viel Aufmerksamkeit erregt. Der Fall der „Sea-Watch 3“, aber auch der „Ocean Viking“ macht nach Ansicht der Fragesteller die Uneinigkeit über die Verteilung von Schutzsuchenden auf europäischer Ebene deutlich (vgl. https://dasers te.ndr.de/panorama/archiv/2019/Exklusiv-Was-geschah-an-Bord-der-Sea-Watch-3,seawatch616.html).
Die EU-Kommission setzt dabei auf eine gesamteuropäische Lösung. Einzelne Mitgliedstaaten unterstützen dies. Schließlich hat es auf EU-Ebene einen Vorschlag des Rates der EU gegeben, der einen Mechanismus zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen beinhaltet. Das bisher geheim gehaltene Papier, als Guidelines bezeichnet, macht einen Vorschlag, wie die Verteilung von aus Seenot geretteten Menschen gestaltet werden könnte (http://statewatch.org/ news/2019/jun/eu-council-wk-guidelines-on-temporary-arrangement-disembar kation.pdf).
Das Arbeitspapier auf EU-Ebene sieht unter anderem vor, dass im Rahmen einer „Ersten Identifizierung“, eine Registrierung erfolgen soll, bei der die Abnahme von Fingerabdrücken aller ankommenden „Migrantinnen“ und „Mi-granten“ vorgenommen wird und diese als Kategorie 2 im Eurodac-System vermerkt werden soll, was ein „illegales Überschreiten“ der EU-Außengrenze indiziert. Dabei soll eine „Überprüfung anhand nationaler und EU-Informationssysteme erfolgen (wie Eurodac, SIS, VIS, Europol und Interpol-Datenbanken), um sicherzustellen, dass keine der in die EU einreisenden Personen eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit“ darstellt.
Deutschland schickt Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundespolizei unter anderem nach Malta und Italien für eine Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen der Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9703, Antwort zu Frage 6).
Ausweislich der Antwort der Bundesregierung existiert ein eigens angefertigter Fragebogen mit nicht standardisierten Leitfragen des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der Leitfaden soll Hinweise zur Prüfung der Identität, Plausibilität der Herkunft sowie Hinweise bezüglich tatsächlicher Anhaltspunkte auf sicherheitsbezogene Ausschlussgründe geben. Die Interviews sollen in der Regel etwa zwei Stunden in Anspruch nehmen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9703, Antwort zu Frage 9).
Bereits 2016 wurde bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz für Sicherheitsüberprüfungen von Schutzsuchenden eingesetzt wird, allerdings im Inland (vgl. https://netzpolitik.org/2016/internes-papier-des-innenministeriums-verfassungsschutz-darf-direkt-an-asylanhoerungen-teilnehmen/).
Unsere Fragen sowie die Antworten der die Bundesregierung finden Sie im Anhang
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