Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes


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Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Die AfD versucht mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, den rechtlichen Rahmen wieder einmal zu verschieben – und zwar ganz weit nach rechts außerhalb des rechtlichen Rahmens. Das ist aber mit uns nicht zu machen.

Nach Ihrem Wunsch sollen Flüchtlinge für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie alle anderen Drittstaatsangehörige.

Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist das Ergebnis der Schreckensherrschaft zur Zeit des Zweiten Weltkriegs. Der völkerrechtlich verbindliche Vertrag regelt das Grundrecht auf Asyl.

Sie sprechen in Ihrem Gesetzentwurf von einer nicht gerechtfertigten „Privilegierung von Flüchtlingen“. Das ist schlichtweg falsch. Wenn Sie wirklich etwas gegen die wahren Privilegierten in unserer Gesellschaft unternehmen möchten, dann sollten Sie sich vielleicht für die Erbschaft- oder Vermögensteuer aussprechen.

Nach Artikel 34 der Genfer Flüchtlingskonvention gilt der Grundsatz, die „Eingliederung und Einbürgerung der Flüchtlinge zu erleichtern“. Und natürlich gibt es gute Gründe dafür, dass Menschen, die als Geflüchtete hierherkommen, anders zu behandeln sind als beispielsweise Fachkräfte, die hier für ein Unternehmen arbeiten. Menschen, die flüchten, haben häufig nicht die Möglichkeiten, die solche Fachkräfte oder andere Gruppen haben; denn sie können die ökonomischen Anforderungen meistens nicht bereits nach wenigen Jahren erfüllen. Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen hat man gerade Artikel 34 der Genfer Flüchtlingskonvention geschaffen. Das ist auch gut so.

Schlimmer als dieser Gesetzentwurf der AfD, von der man ja nichts anderes erwarten kann, ist, dass auch die Große Koalition mit dem sogenannten Integrationsgesetz die Voraussetzung für die Aufenthaltsverfestigung bei anerkannten Flüchtlingen verschärft hat. Durch diese Verschärfungen sollen im Grunde genommen Flüchtlinge nicht wirklich ankommen, sie sollen „abschiebbar“ gehalten werden. Auch nach jahrelangem Aufenthalt und trotz Arbeit und guter Integration sollen sie nach wie vor mit einer Abschiebung rechnen müssen.

Die Betroffenen stecken oftmals jahrelang in einem Teufelskreis. Sie haben keine sichere Aufenthaltsperspektive und deshalb kaum Chancen auf dem Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. Ohne Sicherung des Lebensunterhaltes bekommen sie aber keinen gesicherten Aufenthaltsstatus. Dennoch haben laut den aktuellen Zahlen des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung knapp 40 Prozent der Geflüchteten inzwischen einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz.

Außerdem bereichern sie auch unsere Gesellschaft kulturell im Gegensatz zu der AfD.

So ging der Deutsche Buchpreis diese Woche an Sasa Stanisic. Ein junger Mensch, der als Kriegsflüchtling aus Bosnien nach Deutschland kam, bereichert nun die deutsche Literatur, und das ist auch gut so.

Diese Beispiele sollten unsere Perspektive sein: die Menschen hier ankommen lassen, ihnen aufenthaltsrechtliche Sicherheiten geben, sie bei der Integration unterstützen und ihnen die gleichen Rechte einräumen. Menschen fliehen vor Krieg und Verfolgung, verlieren ihre Wohnung, Perspektive, Freunde und Familienmitglieder. Der einzige Weg aus diesem Elend ist nun mal die Flucht – so wie aktuell aus Syrien, Jemen und vielen anderen Kriegs- und Krisenherden, die Sie ja nicht sehen wollen oder können.

Man möchte niemandem wünschen, in der Haut der Menschen zu stecken, die diesen Schritt wagen müssen. Mit diesem Gesetzentwurf machen Sie deutlich, dass Sie sich von dem Grundsatz, dass Geflüchteten Schutz und eine Perspektive geboten werden muss, distanzieren. Dabei stellt unter anderem die Genfer Flüchtlingskommission das Gegenstück zum Naziregime dar. Sie ist ein Mahnmal für uns und für unsere Gesellschaft. Wir müssen diesen wichtigen Grundsatz verteidigen. Dafür steht Die Linke.

Vielen Dank.


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