Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat September 2019

(Monat September 2019, Arbeits-Nr. 9/238)

Frage für den Monat September

Wie viele „opinions“ im Rahmen der lnterviewführung hat EASO (Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen) nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2019 verfasst, vor dem Hintergrund, dass EASO im Rahmen der Grenzverfahren (Border Procedures) auf den fünf Inseln in der Ost Ägäis in den EU Hotspots Interviews durchführt (vgl. : https:/lwww.ombudsman.eurpoa.eu/deldecision/en/98711# ftn12), die zum einen das Zulässigkeitsverfahren (admissibility procedure) anbelangen, das Begründetheitsverfahren (eligibility procedure) und das ,,merged“ Verfahren, also verbundene Verfahren, indem die Zulässigkeit und Begründetheit (,,admissibility and eligibilty’J zusammen geprüft wird (bitte aufschlüsseln nach Verfahren und Orten), und wie viele Interviews wurden von EASO abgebrochen, um eine Feststellung der Vulnerabilität durchzuführen (bitte aufschlüsseln nach Monaten)?

Antwort der Bundesregierung
Im Zeitraum Januar 2019 bis Juni 2019 wurden laut EASO Operational Analysis – Greece insgesamt 2.940 Interviews im Rahmen des Border-Procedure Verfahrens in
den fünf Hotspots auf den griechischen Inseln von EASO durchgeführt. 57 Prozent der in diesem Zeitraum durchgeführten Interviews enthielten dabei aufgrund von Vulnerabilitätsfaktoren eine Empfehlung zur Weiterführung des regulären Asylverfahrens, womit das jeweilige Interview beendet wurde. Eine Aufschlüsselung dieses Wertes nach Monaten wird seitens EASO dabei nicht vorgenommen. Die Daten werden als halbjährlicher Bericht veröffentlicht. Eine Auswertung für den Zeitraum Juli bis September 2019 erfolgt erst im Januar 2020.


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