Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Juli 2019

(Monat Juli 2019, Arbeits-Nr. 7/352)

Frage für den Monat Juli

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den Berichten über Rückführungen von syrischen Staatsangehörigen nach Syrien durch türkische Behörden (vgl. http://www.thenewhumanitarian.org/news/2019/07/23/syrians-istanbul-fears-rise-deportations-begin), wie beispielsweise in das aktuell wieder stark umkämpfte Idlib (vgl. https://www.tagesschau.de/ausland/angriff-idlib-101.html) und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung in Bezug auf potentielle Rückführungen von syrischen Staatsangehörigen, die seit Bestehen der EU Türkei Erklärung vom 18. März 2016 unter Anwendung des sicheren Drittstaatkonzepts von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie Griechenland, in die Türkei stattfinden, in Bezug auf das „Non-refoulement Gebot?

Antwort der Bundesregierung

Der Bundesregierung ist die Berichterstattung zu angeblichen Rückführungen von syrischen Staatsangehörigen bekannt. Die türkische Regierung hat die Berichterstat­tung dementiert. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen konnte die Be­richterstattung nicht verifizieren.

Die Bundesregierung begrüßt die Aussagen des türkischen Innenministers, der Pres­seberichten zufolge am 28. Juli 2019 erklärte, dass keine Abschiebungen von Syrern oder anderen Flüchtlingen mit Schutzstatus vorgenommen würden.


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