Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Juli 2019

(Monat Juli 2019, Arbeits-Nr. 7/230)

Frage für den Monat Juni

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Art der Unterbringung und der humanitären Situation der, aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem griechischen Migrationsministerium vom 18. August 2018, zurückgewiesenen Schutzsuchenden an der deutsch-österreichischen Grenze (wenn möglich, bitte nach Einzelfällen, den Verbleib und die Unterbringung aufschlüsseln, sofern die Beantwortung der Frage mehr als 28 Einzelangaben ergibt, bitte die letzten 9 Einzelfälle aufschlüsseln)?

Antwort der Bundesregierung

Nach der Verwaltungsabsprache zu Zurückweisungen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem griechischen Migrationsministerium werden die zuständigen griechischen Behörden im Wege einer Notifizierung über die Zurückweisung einer Person durch die Bundespolizei informiert. Danach erfolgt die Zurückweisung innerhalb von 48 Stunden unmittelbar nach Griechenland. Nach Landung am Internationalen Flughafen in Athen unterliegen die Personen der Zuständigkeit der griechischen Behörden. Die Bundesregierung hat zu diesen Einzelfällen grundsätzlich keine darüber hinausgehenden eigenen Erkenntnisse über die Art der Unterbringung und der humanitären Situation dieser Personen.


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