Abschiebungen aus Baden Württemberg nach Gambia
Kleine Anfrage der Abgeordneten Gökay Akbulut, Dr. André Hahn, Michel Brandt, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Bernd Riexinger, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Abschiebungen aus Baden-Württemberg nach Gambia
Seit einigen Jahren finden in den Räumlichkeiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe regelmäßige Anhörungen von Personen statt, von denen vermutet wird, dass sie gambische Staatsangehörige sind. Bekannt ist mittlerweile, dass zwischen Deutschland und Gambia eine Zusammenarbeit bei Abschiebungen, die sich auf die Vereinbarung „bewährte(r) Verfahren für die effiziente Durchführung des Rückführungsverfahrens zwischen der EU und Gambia“ stützt, besteht (https://fluechtlingsrat-bw.de/informationen-ansicht/auswaertiges-amt-dementiertangaben-der-gambischen-regierung.html und Bundestagsdrucksache 19/9553, Antwort auf die Schriftliche Frage 17).
Ziel ist unter anderem, bei den Befragungen die Staatsangehörigkeit der angehörten Personen zu bestätigen, um ihre Abschiebung nach Gambia zu ermöglichen („Bund will bei Gambier-Abschiebung helfen“, www.stuttgarter-nachrichten.de vom 28. November 2018).
Ebenfalls anwesend ist nach Berichten des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg eine Delegation gambischer Beamter. Immer wieder wird den vorgeführten Gambiern nicht erlaubt, Beistände mit in die Besprechung zu nehmen. Auf Nachfrage erklären die anwesenden Polizeikräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidi darüber, jemanden als Gambierin oder Gambier zu identifizieren, tatsächlich getroffen wird und wie gewährleistet wird, dass es nicht zu Fehlern kommt (https://fluechtlingsrat-bw.de/files/Dateien/Dokumente/INFOS%20-%20Migrationspolitik/2019-03-08_Bericht_Abschiebung_Gambia.pdf ).
Laut der Europäischen Kommission erhalten Rückkehrende Unterstützung aus Mitteln des Europäischen Treuhandfonds für Afrika (https://ec.europa.eu/trustfund
forafrica/region/sahel-lake-chad/gambia/strengthening-management-and-governancemigration-and-sustainable_en, sowie Kommissionsdokument COM(2017) 471
final). Dort ist von Unterstützung Gambias seitens der EU in Höhe von 20 Mio. Euro die Rede. Den Abgeschobenen wird nach der Rückkehr ein Handgeld von
wenigen Hundert Dalasi ausgehändigt. Bei der Ankunft der Abgeschobenen ist keine Person der Internationalen Organisation für Migration (IOM) anwesend
(vgl. https://fluechtlingsrat-bw.de/fluechtlingsarbeit-ansicht/was-passiert-bei-dendelegationsbesuchen.html und https://fluechtlingsrat-bw.de/informationen-ansicht/erfahrungsbericht-zur-gambia-abschiebung-vom-29-januar.html).
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