Mündliche Frage

Mündliche Frage zur Ausreisesperre der Tochter von Hozan Canê

Mündliche Fragen für den Monat Juni 2019 (2/06)

Frage 18

Was hat die Bundesregierung konkret für die, seit dem 23. Juni 2018, inhaftierte deutsche Staatsangehörige, Saide Inac, und ihre Tochter Dilan Örs, die ihre Mutter besuchen wollte und am 24. Mai 2019 zunächst festgenommen wurde, anschließend ein Ausreiseverbot erhalten hat, unternommen und wie lauteten die Reaktionen der türkischen Seite auf das Einwirken der Bundesregierung?

Antwort der Bundesregierung 

Frau I., deutsche Staatsangehörige, wurde im Juni 2018 in der Türkei festgenommen. Sie wurde seit­dem siebenmal durch die zuständige deutsche Auslands­vertretung, das Generalkonsulat in Istanbul, in Haft besucht. Ihr Fall wurde vonseiten der Bundesregierung mehrfach im Rahmen politischer Gespräche hochrangig thematisiert. In diesen Gesprächen hat sich die Bundesregierung wiederholt dafür eingesetzt, dass Frau I. aus humanitären Gründen aus der Haft freigelassen wird. Die türkische Seite hat das bisher mit Verweis auf die Unab­hängigkeit der türkischen Justiz abgelehnt.

Mit ihrer Tochter, Frau Ö., die ebenfalls deutsche —und auch türkische — Staatsangehörige ist, stand das Aus­wärtige Amt bereits im Hinblick auf ihre Einreise in di­rektem persönlichen Kontakt. Frau Ö. wurde am 25. Mai, also einen Tag nach ihrer Festnahme, wieder aus poli­zeilichem Gewahrsam entlassen und mit einer Ausreise­sperre sowie Meldeauflage belegt. Das Generalkonsulat in Istanbul hat die Freilassung von Frau Ö. begleitet und steht mit ihr sowie mit ihrem Rechtsanwalt in direktem Kontakt. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der türkischen Regierung intensiv für die Aufhebung der Ausreisesperre ein.

Zu den Nachfragen und der Debatte mehr im Protokoll:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19103.pdf


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