Meine Frage an die Bundesregierung
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Mai 2019
(Monat Mai 2019, Arbeits-Nr. 5/286)
Frage für den Monat Mai
Inwieweit trifft es zu, dass die im Jahr 2016 aufgrund der damals hohen Ankunftszahlen und des überaus großen Bedarfs im Wege einer Ausnahmeregelung angehobene Teilnehmerzahlvorgabe für Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge trotz der zwischenzeitlich deutlich zurückgegangenen Zahl von Asylbewerbern bisher nicht abgesenkt wurde, und falls ja, warum ist das so, wo doch die damalige Ausnahmesituation schon länger nicht mehr besteht?
Antwort der Bundesregierung
Es trifft zu, dass die festgelegte Höchstteilnehmerzahl in allgemeinen Integrationskursen seit Oktober 2015 unverändert bei 25 Teilnehmenden liegt.
Tatsächlich werden in allgemeinen Integrationskursen aktuell durchschnittlich rund 16 bundesgeförderte Teilnehmer abgerechnet. Eine Absenkung der Höchstteilnehmerzahl erfolgte nicht, um den Kursträgern eine gewisse Flexibilität zu gewähren und um den mit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen verbundenen Verwaltungsaufwand zu minimieren.
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