Meine Frage an die Bundesregierung
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Mai 2019
(Monat Mai 2019, Arbeits-Nr. 5/258+259)
Fragen für den Monat Mai
Welche Demonstrationen, Kundgebungen und sonstige Aktionen in Deutschland, in Bezug auf die Hungerstreikenden (http://civaka-azad.org/andauemder-hungerstreik-kurdischer -aktivistinnen-und-aktivisten/) sind der Bundesregierung bekannt und inwiefern gab es konsularische Betreuung für im türkischen Gefängnis inhaftierte deutsche Staatsangehörige (wie zum Beispiel E.D., http://www.etha5.com/mobile /mhaber/tecride-karsi-aclik-grevi-ve-olum-orucu-direnisi-suruyor/13004) die sich im Hungerstreik befinden (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Antwort der Bundesregierung
Das Versammlungsrecht und dessen Vollzug liegen in der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen deshalb zu den in der Frage angesprochenen Ereignissen keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor.
Der Fall des in der Fragestellung genannten deutschen Staatsangehörigen E. D. ist der Bundesregierung bekannt. Er wird durch Mitarbeiter der Auswärtigen Amtes konsularisch betreut. Zuletzt fand am 21. Mai 2019 ein Haftbesuch statt, bei dem Herr D. seine Beteiligung am Hungerstreik bekannt gab.
Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine weiteren deutschen Staatsangehörigen bekannt, die sich dem in der Fragestellung genannten Hungerstreik in der Türkei angeschlossen haben.
Fragen für den Monat Mai
Inwiefern hatte die Bundesregierung hinsichtlich der andauernden Hungerstreiks eine Korrespondenz bzw. einen Austausch mit offiziellen Vertretern aus der Türkei und mit welchem Inhalt (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Funktion, wie Regierung, Behörde, Mitglied der Großen Türkischen Nationalversammlung oder Parteivertreter etc.)?
Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung steht zu Fragen der Rechtstaatlichkeit in regelmäßigem Austausch mit der türkischen Regierung, politischen Entscheidungsträgern und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft. Sie setzt sich dabei nachdrücklich für die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention ein. Zu individuellen Inhalten derartiger vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung nicht.
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