Meine Frage an die Bundesregierung

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat April 2019

(Monat März 2019, Arbeits-Nr. 4/274)

Frage für den Monat April

Aus welcher Rechtsgrundlage ergibt sich der Einsatz der deutschen Polizeibeamten (siehe auch BTDrs 19/8783 sowie BT Drs. 19/600; vgl. auch https://www.bild.de/unterhaltung/leute/leute/erkan-acar-bundespolizei-stoppt- tuerkischstaemmigen-schauspieler-57.276800.bild.html), die am Flughafen Eleftheri- os- Venizelos in Athen unter anderem im Bereich des Terminals im Check in Bereich tätig sind und was ist der konkrete Umfang ihrer Tätigkeit (Bitte in Aufgaben undje¬ weilige Rechtsgrundlage dazu aufschlüsseln)?

Antwort der Bundesregierung

Die Rechtsgrundlage zum Einsatz von Bundespolizisten am Flughafen Eleftherios- Venizelos in Athen ergibt sich aus Artikel 47 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ), wonach bilaterale Absprachen über befristete oder unbefristete Entsendungen von Verbindungsbeamten einer Vertragspartei zu Polizeidienststellen einer anderen Vertragspartei getroffen werden können. Deutschland hat dement¬ sprechend eine bilaterale Vereinbarung (Manual on Cooperation) mit den griechischen Behörden getroffen. Demnach bestehen die Maßnahmen der deutschen Unterstützungskräfte am o. g. Flughafen Athen im Einklang mit Artikel 47 SDÜ lediglich in einer beratenden und unterstützenden Tätigkeit für die griechische Polizei und beinhalten keinerlei hoheitliche Befugnisse. Der beratende Einsatz der grenzpolizeilichen Experten der Bundespolizei fokussiert sich insbesondere auf Flüge in Richtung Deutschland u. a. vor dem Hintergrund der (illegalen) Sekundärmigration. Hierbei beraten die deutschen Experten die griechischen Kollegen mit Blick auf Echtheits- und Plausibilitätsprüfung deutscher Reisedokumente sowie bei Verdacht von Schleusungen in Richtung Deutschland.

 


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