Rede zum Personalausweisgesetz


Wie wir in der ersten Debatte zum Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis schon gehört haben, liegt nicht nur ein großes Problem in der Umsetzung des Ziels dieses Gesetzes. Durch die Neuregelungen entstehen auch weitere Gefahren und Risiken für Datensicherheit.

Die Regierung begründet ihr Vorhaben damit, dass eine einfachere und sicherere Lösung für die elektronische Identifizierung und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschaffen und für jedermann verfügbar gemacht werden soll.

Im Grunde begrüße ich, dass durch eine Identifizierungsmöglichkeit eine Öffnung für Unionsbürgerinnen und -bürger aber auch Personen deren Aufenthalt sich nach dem Aufenthaltsgesetz bestimmt und Deutsche, die im Ausland leben, geschaffen werden soll.

Dass das aber auf dem Papier schöner klingt als es in der Realität ist, sieht man an den jüngsten Vorfällen um das massenhafte Hacking persönlicher Daten.

Das sieht ja sogar die Bundesregierung selbst so.

Gleichzeitig bietet sie keinen wirksamen Schutz gegen diese Angriffe.

Die Regierung hat in der ersten Beratung zu diesem Gesetz im März dieses Jahres sogar davon gesprochen, dass man die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen solle Herausforderungen, die mit der Digitalisierung verbunden sind, beherzt anzupacken.

Das sehe ich ganz anders. Vielmehr muss der Staat dafür sorgen, dass die ihm anvertrauten Daten weder durch irgendwelche Unternehmen ohne Einwilligung verwendet werden, noch dass die Daten irgendwelchen Sicherheitsrisiken ausgesetzt sind.

Wir überlassen das alles den Internetkonzernen oder der Privatwirtschaft. Das geht aber nicht; denn es geht hier um sensible Daten.

Hier werden zwei wichtige Punkte einfach unter den Tisch gekehrt. Was ist mit den Menschen, die mit der Digitalisierung nicht viel anfangen können, aber trotzdem am gesellschaftlichen Leben teilhaben möchten? Hier bringt die neue Regelung nicht viel.

Und was ist mit den Menschen, die sowieso schon abgehängt sind in der Gesellschaft und faktisch keinen Zugang zu online Diensten haben, wie soll man diese überhaupt noch mitnehmen, wenn der nächste Schritt ist, dass man nur noch online bestimmte Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann?

DIE LINKE sagt dazu: Das darf nicht passieren!

Und es kann auch nicht sein, dass Datenschutzstandards abgesenkt werden ohne ein geeignetes Mittel gegen Missbrauch zu schaffen. Das Mindeste wäre, die Dienstanbieter zu strengen Datenschutzmaßnahmen zu verpflichten. Mit dem neuen Gesetz bleibt die bisherige Kritik zum elektronischen Ausweis bestehen:

Der elektronische Ausweis und alle Formen der elektronischen Identität müssen wieder für alle zu einer rein freiwilligen Angelegenheit werden!


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