Mündliche Frage


Mündliche Fragen zu rechter Bedrohung

Mündliche Fragen für den Monat April 2019 (1/04)

Frage Nr. 40:

Inwiefern hat die Bundesanwaltschaft eine Übernahme der Ermittlungen bezüglich der jüngeren Vorfälle rechter Bedrohungen in Betracht gezogen (vgl. www.fr.de/rhein-main/toetung-migrantenangedroht-11875278.html; www. tagesspiegel. de/berlin/rechte-attacken-in-neukoelln-geisel-schaetztanschlaege-als-terrorismus-ein/24129404. html;www.tagesschau.de/inland/bornbendroh ungenrechtsextreme-101 .html; bitte die Begründung nach jeweiligem Ermittlungskomplex aufschlüsseln)?

Antwort der Bundesregierung

Der Generalbundesanwalt (GBA) prüft — auch aufgrund von Pressemeldungen —fortlaufend, ob verfolgbare Straftaten vorliegen, die in seine Strafverfolgungszuständigkeit fallen. Der GBA führt zu allen drei genannten Sachverhalten Beobachtungsvorgänge. Darin prüft er, ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für in seine Verfolgungszuständigkeit fallende Straf­taten vorliegen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Sie haben bislang nicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens beim GBA geführt. Die zuständigen Landesstaatsan-waltschaften ermitteln.

 

 


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