Meine Frage an die Bundesregierung
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat März 2019
(Monat März 2019, Arbeits-Nr. 3-335)
Frage für den Monat Februar
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den seit zweieinhalb Jahren existierenden „Rat der Syrischen Charta“, insbesondere wer ihn mitgegründet hat (bitte alle Vertreterinnen und Vertreter benennen) und inwieweit erkennt die Bundesregierung die Inhalte der Charta an? (vgl. https://www.welt.de/politik/ausland/ ar-ticle190531195/Friedenscharta-Das-neue-Syrien-wird-in-Berlin-gebaut.html)?
Antwort der Bundesregierung
Der Bundesregierung sind der „Rat der syrischen Charta– und der von ihr erstellte „Verhaltenskodex für ein syrisches Zusammenleben“ bekannt. Die Bundesregierung begrüßt Initiativen wie diese als Beitrag zu Konfliktminderung und Wiederherstellung von Vertrauen zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen in Syrien als Voraussetzung für eine nachhaltige Lösung des Syrienkonflikts.
Bislang sind folgende Teilnehmer des Rats öffentlich bekannt: Dr. Sami Khiyami, Amir al-Dandal, Mulhim al-Shibli, Sima Abed Rabbo, Dr. Mustafa Kayali, Dr. Badreddin Abu al-Hoda al-Husseini, Ibrahim Ibrahim Bascha, Ahmad Shaheen al-Barazi, Oweina al-Jerba al-Asi, Abdulla Rifa’il, Abdilah al-Melhem, Mansur al-Melhem sowie Dr. Mohammad Habash.
Aufgrund erheblicher Sicherheitsbedenken im besonderen Kontext der komplexen Gefahrenlage in Syrien kann die Bundesregierung zum Schutz der Betroffenen keine Auskunft zu weiteren Teilnehmern geben. Eine Veröffentlichung der Namen einzelner Beteiligter würde diese unmittelbar einer erhöhten Gefährdung von Leib und Leben aussetzen. Auch eine Weitergabe der Namen an einen eingegrenzten Personenkreis in eingestufter Form würde den Risiken für die betroffenen Personen angesichts der erheblichen Sicherheitsgefährdung nicht ausreichend Rechnung tragen.
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