Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut von März 2019

(Monat März 2019, Arbeits-Nr. 3/95)

Frage für den Monat Februar

Welche Details kann die Bundesregierung zur Einrichtung einer ersten „Kontrollierten Einrichtung“ (bzw. einem „kontrollierten Zentrum“) mitteilen, an der nach meiner Kenntnis bereits gearbeitet wird und die Pilotcharakter haben soll (bitte das betreffende Land sowie die beteiligten Akteure und Einrichtungen benennen), und inwiefern werden dort die Vorschläge der Kommission umgesetzt (volle operative Unterstützung durch europäische Grenzschutzbeamten, Asylexperten, Experten für Sicherheitsüberprüfung und Rückführungsbeamte; Übernahme aller Kosten aus dem EU-Haushalt, schnelle, sichere und effektive Erfassung der Betroffenen; vgl. „Steuerung der Migration: Kommission äußert sich zur Ausschiffung und kontrollierten Zentren“, Pressemitteilung EU-Kommission vom 24. Juli 2018)?

Antwort der Bundesregierung

Nach den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 sollen aus Seenot gerettete Personen in „kontrollierte Einrichtungen“ übernommen werden.
Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates geben vor, dass alle Maßnahmen im Zusammenhang mit den kontrollierten Einrichtungen, einschließlich der Umverteilung, auf freiwilliger Basis und unbeschadet der Dublin-Reform erfolgen.
Der Diskussionsprozess im Kreise der Mitgliedstaaten zur Errichtung der kontrollier- ten Zentren einschließlich der Durchführung eines Pilotprojekts dauert an.


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