Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut von März 2019

(Monat März 2019, Arbeits-Nr. 3-078)

Frage für den Monat Februar

Wie hoch waren die Bestehensquoten bei Deutsch-Prüfungen im Ausland im Rah­men des Ehegattennachzugs in den Jahren 2017 und 2018 (bitte auch nach den zwölf relevantesten Herkunftsländern aufschlüsseln) und wie hoch war in diesen Jahren der Anteil externer Prüfungsanmeldungen an der Gesamtzahl?

Antwort der Bundesregierung

Als Nachweis über die gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erforderlichen einfachen deutschen Sprachkenntnisse zur Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zum ausländischen Ehegatten sind grundsätzlich Sprachzeugnisse geeignet, die auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den „Standards der Association of Language Testers in Europe“ (ALTE) beruhen. Dies trifft derzeit für die Sprachzertifikate „Start Deutsch 1″ des Goethe-Instituts oder der telc GmbH sowie _Grundstufe Deutsch 1″ des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD) zu. Darüber hinaus werden Zertifikate über höhere Niveaustufen von den ge­nannten Anbietern sowie des TestDaF-Instituts e. V. anerkannt. Die Prüfungen wer­den von den jeweiligen Organisationen durchgeführt.

Für das vom Auswärtigen Amt institutionell geförderte Goethe Institut können die entsprechenden Angaben für die Jahre 2017/2018 der anliegenden Tabelle entnommen werden. Es werden die Zahlen für die zwölf Herkunftsländer mit dem höchsten Prüfungsaufkommen übermittelt.

Eine Übersicht für die übrigen Organisationen liegt der Bundesregierung nicht vor.


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