Endlich Rechtssicherheit schaffen für Unterstützer*innen von Geflüchteten


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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

„Flüchtlingsbürgen zur Kasse bitten“ lautet der Antrag der AfD. Aber vielleicht sollten Sie sich erst mal um Ihre Parteikasse und Ihre illegalen Parteispenden kümmern, bevor Sie andere zur Kasse bitten.

Räumen Sie erst mal bei sich selber auf!

Warum überrascht uns so ein Antrag der AfD nicht? Vielleicht weil Werte wie Menschlichkeit, Solidarität oder Hilfe keine Werte für die extreme Rechte sind, vielleicht weil die AfD für ein Gesellschaftsmodell steht, in dem all diese Werte kriminalisiert werden sollen, vielleicht aber auch, weil ein Abgeordneter aus der AfD, Thomas Seitz, im Zusammenhang mit der Wiedereinreise eines abgeschobenen Asylbewerbers über die Einführung der Todesstrafe in Deutschland reden möchte.

Das ist Ihre Menschenfeindlichkeit.

Nun zum Antrag.

In den Jahren 2014 und 2015 haben Menschen im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme für syrische Geflüchtete zugunsten ihrer Angehörigen Verpflichtungserklärungen unterschrieben.

Sie haben dies in erster Linie getan, um diesen Menschen einen legalen Zufluchtsweg nach Deutschland zu ermöglichen, damit sie nicht die gefährliche Mittelmeerroute nehmen müssen.

Ich möchte hier an dieser Stelle meinen Dank und meinen Respekt an diejenigen richten, die diese Verantwortung übernommen haben. Das ist eigentlich eine Aufgabe der Politik. Was jetzt aber mit den Bürgen passiert, die diesen Akt der Solidarität geleistet haben, ist ein Skandal.

Sie erhalten Forderungsschreiben der Jobcenter, in denen sie um Erstattung der Lebenshaltungskosten der betreffenden Personen gebeten werden, auch dann, wenn die betreffende Person schon einen Schutzstatus erhalten hat. Das war vielen Bürgen jedoch nicht klar.

Im Rahmen der Bürgschaftsverfahren haben Aufklärung und umfassende Beratung durch die Behörden nur begrenzt stattgefunden. Die Rechtsprechung zu dem Thema war auch nicht einheitlich. Die Bundesregierung hat mit ihrem Integrationsgesetz von 2016 sogar Verschärfungen nachgelegt.

Im Januar 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Haftung aus Verpflichtungserklärungen mit der Anerkennung des Schutzstatus nicht entfällt.

Dennoch muss im Rahmen der Geltendmachung der Forderung auch die Zahlungsfähigkeit der Bürgen und mögliche Irrtümer überprüft werden. Der Bund und die Länder haben in diesem Zusammenhang schon Lösungen angeboten. Dennoch ist die rechtliche Lage bis heute nicht umfassend geklärt. Dieses widersprüchliche Verhalten schafft eine Rechtsunsicherheit. Diese Unsicherheit darf nicht zulasten derer bestehen bleiben, die sich solidarisch und couragiert an die Seite der Geflüchteten gestellt haben.

Hier sollte eine einheitliche Lösung der Bundesregierung auf den Tisch. Im Ergebnis muss das heißen, dass keiner der Bürgen zur Kasse gebeten werden darf.

Die Lösung sollte daher entweder der Erlass der Forderung oder ein Hilfefonds sein, der die Bürgen finanziell entlastet.

Außerdem sollten die Landesaufnahmeprogramme weitergeführt und auch ausgebaut werden, damit mehr Menschen legale Zugangswege nach Deutschland finden; denn immer noch müssen viele Menschen über die tödliche Route im Mittelmeer fliehen. Das muss endlich beendet werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Alexander Gauland (AfD): Sollen wir Schiffe einsetzen, ja? Das könnte Ihnen so passen!)

– Klar doch. Immer.


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