Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut vom Januar 2019

(Monat Januar 2019, Arbeits-Nr. 1/513)

Frage für den Monat Januar

Wie sieht die Bundesregierung den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung mit der Entscheidung des EuGH vom 12. April 2018 (C-550/16; ECLl:EU:C:2018:448) vereinbar,
in der das Recht auf Familienzusammenführung dahingehend ausgelegt wurde, dass ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, der zum Zeitpunkt seiner Einreise
in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates und der Stellung seines Asylantrages in diesem Staat unter 18 Jahre alt war, aber wahrend des Asylverfahrens volljährig wird
und dem später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als ,,Minderjähriger“ im Sinne der Familienzusammenführungsrichtlinie anzusehen ist, auch im Hinblick auf die
bisherige Praxis in Deutschland, bei der dieses Urteil nach Informationen van Verbanden in Entscheidungen bisher nicht beachtet wird (vgl. https:l/fluecht/ingshelfer. infolfileadminluser_ upload/DRK_ Suchdienst_Fachinformation_Familienzusammenfuehrung_Fluechtlinge _ September _2018_ .pdf), insbesondere wenn man berücksichtigt, dass nach dem SGB V/11-Kinder-und Jugendhilfe ein junger Mensch auch Ober das 18. Lebensjahr hinaus Hilfe erhalten kann und kinder- und jugendhilfespezifische Bedarfe hat?

Antwort der Bundesregierung 

Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung zur Umsetzung des Urteils des Europaischen Gerichtshofes (EuGH) vom 12. April 2018 (C-550/16; ECLl :EU:
C:2018:448) sind noch nicht abgeschlossen; die Bundesregierung bemüht sich jedoch um einen raschen Abschluss der Prüfung.


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