Mannheim: Inhumane Abschiebepolitik Seehofers greift durch gegen Kinder und Frauen

Das Innenministerium greift durch, entgegen jeglicher Menschlichkeit und Vernunft

Innenminister Seehofer rühmt sich, die Zahl der Abschiebungen in den letzten Monaten erhöht zu haben und weiter drastisch erhöhen zu wollen. Diese Politik der Abschreckung und zugleich der Willfährigkeit gegenüber den Forderungen der AfD treibt seit Wochen das Verwaltungshandeln bis auf die kommunale Ebene zum Bruch rechtsstaatlicher und vor allem humanitärer Grundsätze.

Dem „Mangel an Abschiebungshaftplätzen“ soll außerdem mit der rechtswidrigen „Aussetzung des Trennungsgebotes von Abschiebungs- und Strafgefangenen“ begegnet werden, ohne dass es im konkreten Fall gesellschaftliche, nachvollziehbare sachliche Gründe für die Abschiebungen gäbe. In vielen Fällen trifft es Familien, die bereits mehrere Jahre in Deutschland wohnen und deren Mitglieder einer Arbeit bzw. einer Ausbildung nachgehen. Darüber hinaus plant das Seehoferministerium ein Gesetz zur „besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ mit dem auch die Voraussetzungen für Sicherheitshaft vor geplanten Abschiebungen gesenkt werden sollen.

Teil dieser inhumanen Abschiebepolitik ist offensichtlich schon seit Wochen die überfallartige Abschiebung besonders schutzwürdiger Menschen – von Kindern und Frauen.

So kam es bereits in der Zeit vor Weihnachten in Baden-Württemberg entgegen den Aussagen und den selbst gesetzten Grundsätzen zu Abschiebungen aus Schulen und Kindergärten: Am 10. Dezember wurde in Mannheim ein elfjähriger Junge aus der Johannes-Kepler-Gemeinschaftsschule von der Polizei abgeholt und zusammen mit seiner sechsjährigen Schwester, die aus dem Kindergarten geholt wurde, den Eltern und einem weiteren Kind nach Albanien abgeschoben.

„Abschiebungen aus Schulen und Kindergarten sind in besonderem Maße unmenschlich, weil sie die Funktion dieser Einrichtungen als geschützte Orte für Kinder und Jugendliche durchbrechen und, wie auch in diesem Fall deutlich wurde, ein ganzes Umfeld mittraumatisieren“, erklärte dazu Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.

Aus Sicht des Flüchtlingsrats besonders brisant ist, dass die Landesregierung Baden-Württemberg gerade erst letztes Jahr behauptet hat, Abschiebungen aus Schulen würde es in Baden-Württemberg nicht geben. Nahezu zeitgleich mit der Abschiebung in Mannheim hatte die Stadt Mannheim eine Pressemitteilung herausgegeben, in der angekündigt wurde, die Stadt würde sich um die Verleihung des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ bewerben und dazu einen Aktionsplan erarbeiten. Ein sofortiger Verzicht auf Abschiebungen aus Schulen und Kindergärten wäre ein Mindestbestandteil eines solchen Planes.

Beide Eltern der betroffenen Familie arbeiten in der Pflege. Seehofers inhumane Abschiebepolitik führt also auch noch dazu, dass Menschen, denen die Bundesregierung mit ihrem geplanten „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ doch angeblich die Einreise nach und Arbeit in Deutschland ermöglichen will, nur aus Zwecken der Abschreckung mit Zwangsmitteln abgeschoben werden, bevor sie möglicherweise eine Bleibeperspektive erhalten können. Selbst der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) spricht sich deshalb dafür aus, die Abschiebungen von „Asylbewerber“ auszusetzen, „.. die einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen“ (Schwäbische Zeitung, 9.1.2018) , bis ein Einwanderungsgesetz in Kraft tritt.

Für DIE LINKE im Bundestag fordert die Migrations- und Integrationspolitische Sprecherin, Gökay Akbulut:

  • Sofortiger Verzicht der Landes- und Kommunalbehörden auf Abschiebungen aus Schulen und Kindergärten!
  • Unterstützung der Forderung des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg nach einem neuen Winterabschiebestopp. „..die Sammelabschiebungen in den Westbalkan müssen eingestellt werden und es müssen Perspektiven zum Bleiberecht geschaffen und genutzt werden. Der aktuelle Umgang mit Geflüchteten aus dem Westbalkan ist beschämend und lässt jegliche Menschlichkeit vermissen.“
  • Sofortiger genereller Stopp von Abschiebungen und Sammelabschiebungen mindestens bis zur möglichen Nutzung von Bleibeperspektiven für die Betroffenen durch neue gesetzliche Einwanderungsregelungen.


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