Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

Schriftliche Fragen für den Monat Oktober 2018
Frage Nr. 10-379

Frage für den Monat Oktober

Wie schätzt die Bundesregierung die Haftbedingungen für deutsche Staatsangehöri­ge in der Türkei ein, und was hat die Bundesregierung konkret unternommen bzw. wird sie unternehmen, damit die seit dem 23. Juni 2018 in Untersuchungshaft sitzen­de deutsche Staatsangehörige, Saide Inac, bekannt unter ihrem Künstlernamen Ho-zan Cane, aus der Haft entlassen wird?

Antwort der Bundesregierung

Die Haftbedingungen in der Türkei sind nach Kenntnis der Bundesregierung landes­weit und von Haftanstalt zu Haftanstalt unterschiedlich. Bei der weit überwiegenden Mehrzahl der von den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei konsularisch betreuten deutschen Inhaftierten liegen keine Hinweise auf eine allgemeine Unter­schreitung der Mindeststandards der Europäischen Menschenrechtskonvention im Strafvollzug vor. In einzelnen Haftanstalten liegen Hinweise auf Überbelegung und mangelnde ärztliche Versorgung vor. Hierzu steht das Auswärtige Amt mit den türkischen Behörden in Kontakt, insbesondere soweit hiervon im Einzelfall auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein könnten.

Frau Saide Inac wird konsularisch betreut. Mitarbeiter des Deutschen Generalkonsu­lates in Istanbul haben Frau Saide Inac bereits mehrmals in der Untersuchungshaft besucht und stehen in Kontakt mit ihrer Familie und ihren Rechtsbeiständen. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der Türkei mit Nachdruck gegen unverhält­nismäßige Inhaftierungen ein, sowie für zügige, faire und rechtsstaatliche Verfahren für Frau Inac und andere in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsangehörige.

Die Bundesregierung hat den Fall von Frau Inac wiederholt gegenüber der türkischen Regierung thematisiert.


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