Meine Frage an die Bundesregierung


Frage zur Vereinbarung zwischen Deutschland und Griechenland

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat September 2018, Arbeits-Nr. 9/308)

Frage
Existiert eine Vereinbarung zwìschen Deutschland und Griechenland, in der sich Deutschland verpflichtet, bis zum Jahresende ausstehende Familienzusammenführungen, die (vor dem 1. August 2018) bereits akzeptiert und bis dato auf Eis gelegt worden waren (etwa 2000), im Rahmen des Dublin- Abkommens entsprechend abzuarbeiten und innerhalb von zwei Monaten noch ausstehende Anträge auf Familienzusammenführung zu prüfen, wobei die Zahl der Personen, die von Griechenland nach Deutschland überstellt werden sollen numerisch begrenzt werden soll?

Antwort
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat hat am 18. August 2018 mit dem zuständigen Ministerium Griechenlands eine Zurückweisungsabsprache abgeschlossen. Diese beinhaltet die Absichtserklärung beider Ministerien, Familienzusammenführungen im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 bis zum Ende des Jahres abzuschließen. Die Vereinbarung betrifft jene Verfahren, bei welchen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor dem 1. August 2018 eine Zustimmung erteilt hat. Die Zahl der diesbezüglichen Überstellungen von Griechenland nach Deutschland soll vereinbarungsgemäß 600 Personen pro Monat nicht überschreiten. Die besagte Vereinbarung beinhaltet ebenfalls die Zusage, dass griechische Gesuche auf neuerliche Prüfung, welche vor dem 1. August 2018 übersandt wurden, ohne schuldhaftes Zögern seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (ggf. erneut) geprüft und beantwortet werden.


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