Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

vom 19. Juli 2018

(Monat Juli 2018, Arbeits-Nr. 7/265)

Schriftliche Frage für den Monat Juli

Ab wann plant die Bundesregierung Personen von Deutschland wieder zurück nach Griechenland zu überstellen und sollen auch unbegleitete Minderjährige und vul-nerable Personengruppen von dieser Rücküberstellung umfasst sein?

Antwort der Bundesregierung

Einer Empfehlung der Europäischen Kommission vom 8. Dezember 2016 folgend, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit dem 15. März 2017 wieder mit der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Dublin-III-Verordnung) hinsichtlich des Mitglied­staates Griechenland begonnen. Vulnerable Personen sowie unbegleitete Minderjäh­rige wurden seit der Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aus der Bundesrepublik Deutschland nach Griechenland überstellt. Eine Änderung dieser Praxis ist im Hin­blick auf vulnerable Personen derzeit nicht beabsichtigt. Hinsichtlich unbegleiteter Minderjähriger ist entsprechend der genannten Verordnung die Bestimmung Grie­chenlands als zuständigem Mitgliedstaat sowie eine Überstellung dorthin nur mög­lich, sofern eine Einzelfallprüfung ergibt, dass diese dies dem Wohl des Minderjähri­gen dient.




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