Verantwortungsgemeinschaft: Zeitplan und Austausch mit Zivilgesellschaft


Im Koalitionsvertrag haben die Koalitionsfraktionen vereinbart „das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einzuführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen“. Im Februar 2023 hat Minister Buschmann angekündigt die Details zur Verantwortungsgemeinschaft „in Kürze zu lüften“. Dazu befrage ich die Bundesregierung:

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Mai 2023, Arbeits-Nr. 23-05-0486)

Wann plant die Bundesregierung das Eckpunktepapier für das Vorhaben der Verantwortungsgemeinschaft aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorzustellen (vgl. https://www.faz.net/podcasts/f-a-z-einspruch-podcast/will-die-ampel-eine-andere-gesellschaft-18681162.html?GEPC=s30, Minister Buschmann hat im Februar 2023 angekündigt, die Bundesregierung werde die Details zur Verantwortungsgemeinschaft „in Kürze lüften“), und inwiefern steht die Bundesregierung zu diesem Vorhaben im Austausch mit der Zivilgesellschaft (bitte so konkret wie möglich ausführen)?

 

Antwort der Bundesregierung

Das Eckpunktepapier befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und soll zeitnah veröffentlicht werden. Durch die Veröffentlichung der Eckpunkte wird die Diskussion angeregt werden und damit gleichzeitig die Grundlage für den Austausch mit der Zivilgesellschaft gelegt.


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