Wahlkampf der AKP in Deutschland: Bundesregierung muss nationalistischer Hetze Grenzen setzen!


Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Fragestunde vom 25.Januar 2023, Frage 55)

Inwiefern wird die Bundesregierung Wahlkampfveranstaltungen der türkischen Regierungspartei AKP und MHP in Deutschland genehmigen, und welche konkreten Konsequenzen wird die Bundesregierung aus Wahlkampfveranstaltungen, wie etwa jener des Abgeordneten der Großen Nationalveranstaltung der Türkei, Mustafa Açikgöz (AKP), in der zu den sogenannten Grauen Wölfen zugehörigen „Yunus- Emre Moschee“ in Neuss, ziehen, wo dieser am 13. Januar 2023 Medienberichten zufolge gegen Angehörige der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie Anhängerinnen und Anhängern des in der Türkei verfolgten Predigers Fethullah Gülen gehetzt haben und diesen mit „Vernichtung“ gedroht haben soll (vgl. https://www.fr.de/politik/akp-abgeordneter- moschee-graue-woelfe-neuss-hetze-gewalt-erdogan-tuerkei- 92028541.html)?

 

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung verurteilt jede Form illegitimer Einflussnahme ausländischer Staaten gegen Deutschland. Insbesondere für Hassreden und Hetze ist in Deutschland kein Platz. Auftritte ausländischer Amts- und Mandatsträger in Deutschland, die sich an wahlberechtigte Bürger des Heimatlandes richten, benötigen darum eine Genehmigung durch die Bundesregierung. Diese Genehmigung ist mindestens zehn Tage vor der geplanten Veranstaltung beim Auswärtigen Amt (AA) zu beantragen. Alle Wahlkampfauftritte müssen sich im Rahmen der deutschen Rechtsordnung bewegen und dürfen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland nicht gefährden.

Das AA hat als Reaktion auf die Rede des türkischen Abgeordneten Açikgöz am 13. Januar in Neuss am 16. Januar 2023 die türkische Botschaft zu einem Gespräch eingeladen und in eindeutigen Worten an die geltenden Regeln für Wahlkampfveranstaltungen erinnert und klargemacht, dass sich Äußerungen wie die des Abgeordneten in Neuss nicht wiederholen dürfen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat zudem in einem Schreiben an den Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM), dem sechs islamische Dachverbände auf Bundesebene angehören, auf die Genehmigungspflicht dieser Art Veranstaltungen hingewiesen und mitgeteilt, dass die Veranstalter dafür Sorge zu tragen haben, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt wird.

Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder gehen im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben allen Hinweisen auf extremistische Bestrebungen nach. Liegen dabei mögliche Anhaltspunkte für Straftaten vor, so obliegt die Aufgabe der Strafverfolgung originär den Polizeibehörden der Länder. Die Aktivitäten der sogenannten Grauen Wölfe in Deutschland unterliegen zudem einer fortlaufenden Beobachtung durch den Verfassungsschutz der Länder und des Bundes.

Die Sicherheit von in Deutschland lebenden Oppositionellen hat einen besonderen Stellenwert. Die Sicherheitsbehörden beobachten die Entwicklungen im Zusammenhang mit einer möglichen Gefährdung türkischstämmiger Oppositioneller in Deutschland genau und stehen hierzu in einem engen Austausch.


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