Deutsche Journalistin in Şengal von irakischer Armee verhaftet


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat April 2022, Arbeits-Nr. 4-267.)

Inwiefern setzt sich das Auswärtige Amt für die Freilassung der am 20. April 2022 in Şengal (andere Schreibweise: Sindschar oder Shingal)/Irak festgenommenen deutschen Journalistin Marlene F. und ihren slowenischen Kollegen Matej K. (https://civaka-azad.org/deutsche-journalistin-in-sengal-von-irakischer-armee-verhaftet/) ein, die sich dort aufhielten, um die jesidische Gesellschaft Şengals vor dem Hintergrund des versuchten Genozides durch den IS im Jahr 2014 zu dokumentieren und wieso Scheiterte bisher eine Kontaktaufnahme zur Journalistin nach ihrer Verhaftung?

Antwort der Bundesregierung

Das Auswärtige Amt hat sich bei den irakischen Behörden umgehend um konsularischen Zugang zu Frau Marlene F. bemüht. Am 28. April konnte ein konsularischer Haftbesuch stattfinden.

Nachdem Deutschland in Anwendung der EU-Konsularrichtlinie die konsularische Betreuung des slowenischen Staatsangehörigen Herrn Matej K. übernommen hat, bemüht sich das Auswärtige Amt auch um einen Haftbesuch bei ihm.

Zum Schutz der Rechte der betroffenen Personen kann die Bundesregierung keine Auskünfte zu weiteren Details der Verhaftung beziehungsweise den Tatvorwürfen erteilen.


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